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   LG Mainz, 29.12.2000 - 6 T 64/00   

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LG Mainz, 29.12.2000 - 6 T 64/00 (https://dejure.org/2000,25256)
LG Mainz, Entscheidung vom 29.12.2000 - 6 T 64/00 (https://dejure.org/2000,25256)
LG Mainz, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 6 T 64/00 (https://dejure.org/2000,25256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1157
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 12 M 38.16

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Bewilligung; gerichtliche

    Wird die geforderte Erklärung im Beschwerdeverfahren nachgereicht und ergibt sich daraus, dass die damit nachzuweisenden Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen, steht dies einer Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 WF 84/08 - FamRZ 2009, 633, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 9 WF 353/07 (PKH) - FamRZ 2008, 1356, juris Rn. 10 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. März 1999 - 1 W 167/99 - MDR 1999, 887, juris Rn. 5 ff.; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2005 - 14 WF 72/05 - FamRZ 2006, 216, juris Rn. 6 f.; LG Mainz, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 6 T 64/00 - FamRZ 2001, 1157, juris).
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